Heute habe ich im Radio gehört, dass Raucher, die im Auto rauchen, ähnlich häufig in Unfälle verwickelt sind wie Mobiltelefonierer ohne Freisprecheinrichtung. Nun, wenn man ohne Freisprecheinrichtung beim Telefonieren erwischt wird, gibt das einen Punkt in Flensburg. Logischerweise ist wohl kurzfristig damit zu rechnen, dass Rauchen im Auto ebenfalls das Punktekonto auffüllen wird. Nun kennen wohl die meisten 1 oder mehrere folgender Szenarien:
- Das eigene Handy ist nicht kompatibel zur Freisprecheinrichtung vom Kollegen, Schatzi-Mausi oder Mietwagen.
- Die Freisprecheinrichtung tut nicht (Bluetooth soll ja manchmal auch richtig aufregend sein). Deshalb braucht man bei einem neuen Auto einen Mietwagen (s.o.).
- Das Blättern von Nummern im Handy halte ich ebenfalls für ziemlich aufregend.
- Der Spitzenreiter aus meiner Sicht ist das Telefonieren mit einem Anrufbeantworter, der von dem Fahrer verlangt, Nummern einzugeben.
Auf jeden Fall löst das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung bei einer Gruppe entspannende Gefühle aus: es sind die Controller der Firmen, die Freisprecheinrichtungen bauen.
Nun aber zurück zum Rauchen im Auto. Falls nun wirklich das Verbot kommt, eine Zigarette im Auto in der Hand zu halten, ist dringend eine Lösung für die rauchenden Mitbürger zu entwickeln. Das in diesem Zusammenhang geäußerte Ansinnen, im Auto einfach nicht zu rauchen, wurde offensichtlich durch eine Gruppe von Nichtrauchern formuliert. Da nun Freisprecheinrichtungen erlaubt sind, ist schnellstmöglich eine Freiraucheinrichtung zu konstruieren, die folgenden Kriterien standhalten muss:
- Die Hände bleiben beim Rauchen frei. Das Kramen nach Zigaretten und Anzünder bei gleichzeitigem Wechsel des Radioprogramms muss durch eine Freiraucheinrichtung natürlich nicht abgefangen werden. Schließlich müßte eine Freiraucheinrichtung auch nicht mehr leisten als eine Freisprecheinrichtung.
- Verschiedene Optionen wie Inhalieren / Paffen bzw. Geschmackssorten müssen einstellbar sein.
- Das Saugen an der Zigarette ist ein wesentliches Genusskriterium beim Rauchen und muss durch die Freiraucheinrichtung mit abgedeckt werden.
- Mitfahrende Personen konnten bisher ohne eigene Kosten mitrauchen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Beifahrer nun selber rauchen müssen oder ob diese Anforderung von der Freiraucheinrichtung mit abgefangen werden kann.